FDIC-Vorsitzender Travis Hill sagte, dass gemäß den Durchführungsregeln des GENIUS Act Stablecoin-Inhaber keine Form von Einlagensicherung erhalten können, einschließlich der von Finanzinstituten im Auftrag der Kunden beantragten Durchlaufeinlagensicherung. Die FDIC bewertet zudem die regulatorische Positionierung von tokenisierten Einlagen und argumentiert, dass sie als Bankeinlagen betrachtet und denselben regulatorischen und einlagensicheren Rahmenbedingungen unterliegen sollten. (CoinDesk)